ETHAOS
Impressum

Ethaos GmbH

Käthe-Kollwitz-Ufer 92

01309 Dresden

Sitz Potsdam

Amtsgericht Potsdam HRB 28760P

Geschäftsführung

Dr. Hartwig Jaeger

Peter Albert

Allgemeine Lieferbedingungen der Ethaos GmbH

  1. Angebot und Vertrag
    1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote von Ethaos und alle Verträge zur Lieferung von Softwareprodukten und/oder Dienstleistungen zwischen Ethaos und dem Kunden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Anwendbarkeit von eventuellen Einkaufs- oder anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder von anderen Geschäftsbedingungen Dritter wird ausgeschlossen.
    2. Falls schriftlich nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Angebote von Ethaos unverbindlich.
  2. Preis und Bezahlung
    1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und anderen öffentlich-rechtlichen Steuern. Die Preise gelten für die angebotenen oder vereinbarten Softwareprodukte und/oder Dienstleistungen. Werden dem Kunden seinem Wunsch entsprechend mehr oder andere Softwareprodukte und/oder Dienstleistungen geliefert, so werden ihm hierfür die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Preise von Ethaos berechnet.
    2. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
    3. Bezahlt der Kunde die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so gerät er ohne weiteres in Verzug. Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Begleichung aller eventuellen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die mit der Eintreibung offener Forderungen verbunden sind. Ist der Kunde in Verzug, so ist Ethaos unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, ihre Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen oder auszusetzen.
    4. Erhebt der Kunde begründete Einwände gegen den Inhalt einer Rechnung von Ethaos, so hat er Ethaos hierüber innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungseingang zu informieren. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Bezahlung des bestrittenen Teils der Rechnung auszusetzen, ohne dass Ethaos die Leistung aussetzen oder einstellen darf. Die Parteien werden in diesem Fall so schnell wie möglich Rücksprache über den bestrittenen Teil der Rechnung halten.
  3. Vertrauliche Informationen
    1. Beide Parteien verpflichten sich dazu, Angaben, Tatsachen und Ereignisse im Rahmen dieses Vertrags, von denen sie wissen oder wissen sollten, dass deren Veröffentlichung den Interessen der anderen Partei schaden könnte, geheimzuhalten. Informationen gelten auf jeden Fall als vertraulich, wenn sie von einer der beiden Parteien als vertraulich bezeichnet werden. Dem Kunden ist außerdem bekannt, dass Software, Geräte, Dokumentation und andere Materialien, die ihm im Zuge der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt werden, vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse von Ethaos oder ihren Lizenzgebern enthalten. Der Kunde verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse geheimzuhalten und diese Software, Geräte, Dokumentationen und sonstige Materialien Dritten nicht bekanntzugeben oder zum Gebrauch zu überlassen und sie ausschließlich für die Zwecke, für die sie ihm zur Verfügung gestellt wurden, zu verwenden. Als Dritte gelten auch jene Personen, die in der Organisation des Kunden tätig sind, aber für die es nicht notwendig ist, die Software, Geräte, Dokumentation und/oder andere Materialien zu nutzen.
    2. Die Parteien verpflichten sich gemäß diesen Bedingungen nicht zur Geheimhaltung von Angaben, die bereits bekanntgemacht wurden, oder über die die empfangende Partei bereits verfügte, oder die von der empfangenden Partei nachweislich außerhalb des Rahmens dieses Vertrags erhoben bzw. auf rechtmäßige Weise erworben wurden.
  4. Eigentumsvorbehalt und Geistiges Eigentum
    1. Alle dem Kunden gelieferte Gegenstände bleiben so lange Eigentum von Ethaos, bis der Kunde alle Rechnungen für die vertragsgemäß gelieferten oder abzuliefernden Gegenstände bzw. die verrichteten oder zu verrichtenden Dienstleistungen, sowie alle übrigen durch Zahlungsverzug entstandenen Rechnungen vollständig beglichen hat.
    2. Geistige Schutzrechte werden nicht übertragen. Ethaos stellt dem Kunden lediglich Nutzungsrechte gem. diesen Bedingungen zur Verfügung.
    3. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software und/oder Dienstleistung zu nutzen, auch, soweit dies dem Weiterverkauf an Endkunden dient. Der Kunde darf Software allerdings nicht vervielfältigen, dekompilieren, manipulieren oder einem Reverse Engineering unterziehen.
    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Hinweise auf Urheberrechte, Warenzeichen, Handelsnamen oder andere Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum an Software, Datenbanken, Geräten oder Materialien zu entfernen oder zu ändern.
    5. Ethaos wird den Kunden vor etwaigen gerichtlichen Verfahren auf der Grundlage der Behauptung, die von Ethaos entwickelte Software verstieße gegen in Deutschland geltendes Rechtschützen und von entsprechenden Ansprüchen freihalten, sofern der Kunde Ethaos unverzüglich schriftlich über die Existenz und den Inhalt der Klage informiert und ihr die Abwicklung des Verfahrens, einschließlich eventueller Schlichtungen, vollständig überlässt. Der Kunde wird Ethaos zu diesem Zweck die erforderlichen Vollmachten und Informationen zur Verfügung stellen, und sich bemühen, Ethaos bei der Abwehr und Verteidigung zu unterstützen. Sollte ein Gericht unwiderruflich feststellen, dass von Ethaos entwickelte Software, Datenbanken, Geräte oder Materialien gegen Rechte Dritter verstoßen, oder wenn nach Meinung von Ethaos eine begründete Möglichkeit existiert, dass ein solcher Rechtsverstoß eintritt, so nimmt Ethaos die gelieferten Waren gegen Rückerstattung der Kosten unter Abzug einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurück. Alternativ kann Ethaos dafür sorgen, dass dem Kunde eine gleichwertige Software oder Dienstleistung geliefert wird. Jegliche andere oder weitergehende Haftungs- oder Schutzverpflichtung seitens Ethaos aufgrund der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum von Dritten ist ausgeschlossen.
    6. Es ist dem Kunden ausdrücklich gestattet, Endkunden die Software, Geräte, Datenbanken oder Materialien zur Nutzung zur Verfügung zu stellen (" Drittnutzung "). Der Kunde hat dabei dafür zu sorgen, dass alle datenschutzrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen, urheberrechtlichen und sonstigen Bestimmungen eingehalten werden und jedenfalls Ethaos von Ansprüchen Dritter bei Drittnutzung vollständig freizuhalten.
  5. Mitwirkung des Kunden
    1. Der Kunde verschafft Ethaos jederzeit rechtzeitig alle für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung nützlichen und notwendigen Daten und Informationen und unterstützt Ethaos auch ansonsten bei der Vertragsdurchführung.
    2. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ist der Kunde verantwortlich für die Nutzung und Verwendung der von Ethaos gelieferten Geräte, Software, Datenbanken, Materialien oder Dienstleistungen und ist er verantwortlich für die Erstellung und Durchführung adäquater Kontroll- und Sicherheitsverfahren, sowie eine adäquate Verwaltung.
  6. Lieferfristen
    1. Alle von Ethaos genannten (Liefer-) Fristen wurden auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots oder Vertragsabschlusses bekannten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen festgesetzt. Lieferfristen werden soweit wie möglich eingehalten, sind jedoch nicht bindend. Eine Überschreitung einer genannten (Liefer-) Frist bedeutet außer bei Fixgeschäften nicht, dass Ethaos in Verzug ist.
    2. Unbeschadet dieser Bestimmungen ist Ethaos nicht an Fristen gebunden, die durch nach Vertragsschluss eingetretene, außerhalb ihrer Kontrolle liegende Umstände nicht mehr eingehalten werden können.
  7. Lieferung
    1. Ethaos liefert die Softwareprodukte und/oder Dienstleistungen innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss. Der Kunde übernimmt die Bedienung der Softwareprodukte, Ethaos stellt den Streaming-Dienst zur Verfügung. Ethaos haftet nicht für Schäden, die sich aus einer fehlerhaften Anwendung durch den Kunden ergeben.
    2. Softwareprodukte und/oder Dienstleistungen gelten als an- bzw. abgenommen bei Ablieferung bzw. Zurverfügungstellung bzw. in jedem Falle ab Beginn ihrer Nutzung. Die Annahme der Softwareprodukte und/oder die Nutzung der Dienstleistung bedeutet, dass Ethaos ihre Verpflichtungen bezüglich der Zurverfügungstellung der Software und/oder Dienstleistungen erfüllt hat.
    3. Stellt sich heraus, dass die Softwareprodukte und/oder Dienstleistung Fehler enthalten, ist Ethaos unverzüglich schriftlich zu informieren und die Dienstleistung so lange zu unterbrechen bis die der Fehler beseitigt ist. Ethaos hat sich zu bemühen, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Dabei ist Ethaos berechtigt, vorläufige Lösungen, Programmumwege oder problemvermeidende Restriktionen in der Software und/oder den Dienstleistungen anzubringen.
  8. Beendigung
    1. Der Vertrag ist für die einmalige Nutzung konzipiert und endet automatisch mit Ablauf des zu streamenden Ereignisses.
    2. Beide Parteien sind befugt, den Vertrag vorher schriftlich aufzulösen, wenn die andere Partei trotz einer ordnungsgemäßen und detaillierten schriftlichen Inverzugsetzung mit angemessener Frist zur Behebung des Mangels, wesentliche Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt und ihr dies zuzurechnen ist.
    3. Beide Parteien können den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtlichen Titel durch schriftliche Bekanntgabe mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise beenden, wenn gegen die andere Partei - vorläufig oder nicht - Insolvenz oder Konkurs beantragt wird und der entsprechende Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen zurückgezogen wird, oder wenn die andere Partei selber Konkurs beantragt, oder wenn ihr Unternehmen liquidiert oder beendet wird, sofern dies nicht im Rahmen einer Reorganisation oder einer Unternehmensfusion erfolgt.
  9. Haftung von Ethaos; Befreiung
    1. Die Gesamthaftung von Ethaos für zurechenbares Versagen bei der Vertragserfüllung ist auf direkte Schäden bis zur Höhe des vertraglich festgelegten Preises (zzgl. MwSt.) begrenzt.
    2. In keinem Fall beträgt die gesamte Schadenersatzsumme für direkte Schäden mehr als 50.000 Euro. Ersatz für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie z.B. entgangener Gewinn, verpasste Einsparungen, Schäden durch Datenverlust etc. sind seitens Ethaos ausgeschlossen.
    3. Bedingung für alle Schadensersatzansprüche ist, dass der Kunde seine Forderung spätestens 18 Monate nach dem Entstehen des Schadens bzw. 18 Monate nachdem der Schaden dem Kunden hätte bekannt sein können, schriftlich bei Ethaos geltend gemacht hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Bezahlungen auszusetzen oder zu verrechnen, außer wenn und soweit unwiderruflich feststeht, bis zu welchem Betrag Ethaos dem Kunden Schadensersatz schuldet.
  10. Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und Aufbewahrungsfristen
    1. Ethaos erfüllt die für sie geltenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Kunde gilt als Verantwortlicher. Ethaos trifft die entsprechenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um persönliche Daten vor Verlust oder widerrechtlicher Verarbeitung zu schützen.
    2. Der Kunde schützt Ethaos vor Rechtsansprüchen Dritter aufgrund von Ethaos nicht zurechenbaren Verstößen gegen das Datenschutzgesetz und/oder andere Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
  11. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
    1. Es gilt deutsches Recht.
    2. Die Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Ethaos und dem Kunden im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen, irgendwelcher Angebote oder Verträge, oder sich daraus ergebender weiterer Verträge ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Potsdam entschieden.